Weil erneuerbare Energien, zum Beispiel aus Sonnen- oder Windkraft, vom Wetter abhängig und damit Schwankungen ausgesetzt sind, müssen Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden. Um das zu ermöglichen, hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ den bundesweiten Einbau intelligenter Stromzähler bis 2032 vorgeschrieben. In einem ersten Schritt sind davon Kunden mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 kWh betroffen.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, alle Gewerbe die über 6.000 kWh Stromverbrauch stehen. bei der Umstellung auf digitale Smart-Meter-Zähler zu unterstützen.
Denn wir beraten Sie unabhängig und empfehlen Ihnen den passenden Zähler.
Dadurch, dass nur bei intelligenten Stromzählern die Lastgänge erfasst werden und Sie dadurch die Chance haben, Ihre Konzessionsabgabe um bis zu 90% zu reduzieren, sehen wir uns in der Pflicht Sie zur Umrüstung zu beraten.